Der Mahnbescheid wird im Rahmen des gerichlichen Mahnverfahrens vom Gericht auf Antrag des Gläubigers erlassen. Das Mahnverfahren soll die kostspieligere Zivilklage ersetzen, wenn zu erwarten ist, dass der Schuldner die Zahlungsverpflichtung nicht bestreitet. Die Zivilprozessordnung regelt das Verfahren. Der Gläubiger soll auf diesem Wege schnell seine Forderung eintreiben können. Er muss lediglich angeben wie viel er verlangt und worauf sich seine Forderung stützt.
Es muss sich dabei ausschließlich um Geldforderungen handeln und ein Anspruch darauf darf nicht von einer Gegenleistung abhängig sein, die gemäß ZPO selbst noch nicht erbracht worden ist.
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Mit freundlich Grüßen aus Hannover
Ihr Inkassomandatar